Gedanken zum Thema Zutrittskontrolle

 
 
Hilfestellung zur Planung

Bei der Zutrittskontrolle geht es darum, dass nur ausgewählte Personen zu definierten Zeiten einen bestimmten Bereich betreten dürfen.



Dafür sind folgende Punkte zu definieren und zu prüfen:

 
  1. Überlegen Sie sich, was Sie sichern möchten. Geht es um Anlagen (Server, Labor …), um Informationen (Archiv, Forschung…), um Personen, um Gegenstände (Sammlungen, Schmuck…), um Abläufe etc.

  2. Fragen Sie sich nun, wie sicher soll/muss das sein bzw. gegen welche Eindringversuche möchten Sie den Schutz erstellen. Genügt ein erschwerter Zugang oder ist eine Ein-/Austrittskontrolle mit Personenvereinzelung und biometrischer Erkennung notwendig? Die Antwort hat direkte Auswirkung auf die Ausführung der nächsten beiden Punkte.

  3. Der gewünschte Bereich (Areal, Gebäude, Raum…) wird festgelegt und mit entsprechenden Vorkehrungen (Mauer, Zaun…) nach „Aussen“ abgegrenzt, sodass ein Betreten etc. verhindert wird.

  4. Um den abgegrenzten Bereich zu betreten, werden an bestimmten Punkten Zugänge mit einer Kontrolle (Sichtkontrolle, Schlüssel, Ausweis, Biometrie…) eingerichtet.

  5. Klären Sie ab, welche Einflüsse wirken. Gibt es Vorschriften (Fluchtwege, Brandabschnitte…), die einzuhalten sind? Sind Akzeptanzprobleme zu befürchten? Werden Arbeitsprozesse, Materialflüsse etc. behindert?

  6. Prüfen Sie, ob es Lücken, z.B. Hintereingänge, gibt und gehen Sie die einzelnen Kontrollpunkte nochmals durch. Es gilt: Die Kette ist nur so stark, wie das schwächste Glied.

Erst jetzt geht es darum, für die aufgestellten Anforderungen die geeignete Lösung zu evaluieren.


Nachfolgend finden Sie einige Punkte, die den erfolgreichen Betrieb einer Zutrittskontrolle in Frage stellen.

  1. Türen mit Zutrittskontrolle werden mit einem Holzkeil oder anderweitig offen gehalten, z.B. weil man dadurch die sommerliche Hitze besser erträgt.
  2. Die Türen sind veraltet oder ungeeignet.
  3. Die Zutrittstüren können umgangen werden, indem man andere Türen benutzt.
  4. Für die Mitarbeiter gilt die Zutrittskontrolle, für Kunden und Besucher nicht.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Tipps helfen das Unternehmen sowie die Mitarbeiter vor Sabotage, Diebstahl, Spionage, Bedrohung des Lebens und der Gesundheit zu schützen, sodass einer erfolgreichen Zukunft nichts im Wege steht.